Wir bitten um freundliche Beachtung der E-Mail des Landkreises Cloppenburg:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie bereits Anfang der Woche angekündigt, beabsichtigt der Landkreis Cloppenburg die 1. Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Atemwegserkrankung „Covid-19″ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 durch Einschränkung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen, Schulen sowie in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen vom 06.11.2020 zu verlängern (derzeitige Laufzeit bis zum 30.11.2020).

Nach der gestern stattgefundenen Konferenz der Bundesregierung mit den Ministerpräsidenten der Länder und der uns bereits als Entwurf vorliegenden, aber noch nicht veröffentlichten Verordnung des Landes Niedersachsen zur Änderung der Nds. Corona-Verordnung (Veröffentlichung für morgen, 27.11.2020 geplant), hat der Landkreis Cloppenburg heute folgende Entscheidung getroffen:

Es wird in diesem Zusammenhang in den nächsten Tagen eine neue Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg veröffentlicht. Diese soll im Wesentlichen auf die neue Nds. Corona-Verordnung verweisen. In Artikel 1 Nr. 10 der Nds. Änderungsverordnung werden die neuen Regelungen für den aktuellen § 13 der Nds. Corona-Verordnungen aufgegriffen. Die neuen Regelungen sollen zum 01.12.2020 (Dienstag) in Kraft treten.

Neu ist hiernach, dass bei einem 7-Tage-Inzidenzwert von 200 oder mehr Fällen je 100.000 Einwohner eine Mund-Nasen-Bedeckung während des Unterrichts nicht nur im Sekundarbereich I und II, sondern auch im Primarbereich für die Dauer des Überschreitens des Inzidenzwertes zu tragen ist. Dieser Wert wird hier im Landkreis Cloppenburg aktuell weiterhin deutlich überschritten, so dass ich um entsprechende Beachtung bitte.

Entgegen der Anordnungen des Landes zur Umsetzung des Szenario-B (u.a. erst ab 7. Schuljahrgang) wird der Landkreis an seinen aktuellen Regelung festhalten. Es wird daher bei der Anordnung des Szenario-B von Klasse 1 bis Klasse 13 bleiben. Allerdings soll diese Anordnung nunmehr uneingeschränkt für alle Schulen gelten, d.h. auch die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt GE fallen unter diese Regelung. Eine Ausnahme gibt es dann, analog zu den Regelungen des Landes, nicht mehr.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Cloppenburg und die damit verbundenen Regelungen zum Schulbetrieb sollen aufgrund des anhaltend hohen Inzidenzwertes bis zum Beginn der Winterferien, d.h. bis einschließlich zum 18.12.2020, gelten.

Den genauen Wortlaut entnehmen Sie zu gegebener Zeit bitte den Regelungen der Nds. Corona-Verordnung und der Allgemeinverfügung des Landkreises. Sobald uns diese in der Endfassung vorliegt, lassen wir Ihnen diese kurzfristig zukommen.

Ergänzend bitte ich um Beachtung des neuen Nds. Rahmen-Hygieneplanes Corona Schule vom 26.11.2020.